Privatpatienten können in den Libermenta Kliniken stationär, teilstationär oder ambulant behandelt werden

Privat­patienten

In den Libermenta Privatkliniken bieten wir die Möglichkeit der stationären Aufnahme oder einer teilstationären Behandlung sowie einer ambulanten Therapie für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte oder gesetzlich Versicherte mit privater Zusatzversicherung. Darüber hinaus können selbstverständlich auch Patienten, die die Kosten der Behandlung selbst tragen möchten, jederzeit bei uns aufgenommen werden. Erfahren Sie mehr über die Aufnahmevoraussetzungen für Sie als Privatpatient und über die Möglichkeiten der Kostenübernahme - selbstverständlich beraten wir Sie auch sehr gerne direkt, persönlich und vor allem völlig unverbindlich & vertraulich.

HILFE FÜR HILFESUCHENDE

Nicht der Versicherungsstatus, sondern der Mensch steht bei uns im Fokus - daher behandeln wir jeden Patienten bei uns individuell, bedürfnisorientiert, höchst professionell, mit größter Wertschätzung & Respekt!

In unseren Privatklinken für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Sportpsychiatrie erlernen Menschen im akuten seelischen Krisenzustand mit kompetenter ärztlicher und therapeutischer Unterstützung ihre Lebenskrise zu bewältigen. Im Mittelpunkt unseres  Behandlungskonzeptes stehen primär die verhaltenstherapeutischen und tiefenpsychologischen Therapiemethoden, aber auch vielerlei andere evidenzbasierte und therapieunterstützende Maßnahmen, die es Ihnen in Summe ermöglichen, Genesung und Perspektiven zu erfahren. Wir möchten es Ihnen als Privatpatient daher schnell und unkompliziert ermöglichen, sich bei uns in Behandlung zu begeben, um Ihren Leidensweg bereits von der ersten Kontaktaufnahme an aktiv zu verkürzen.


GUT ZU WISSEN: AUFNAHMEVO­RAUSSETZUNGEN & KOSTEN

Wir wissen sehr genau, dass der Gedanke an einen Klinikaufenthalt bei vielen erkrankten Menschen große Sorgen und Ängste auslöst – und das noch zusätzlich zu den ohnehin meist sehr hohen Belastungen, die von ihrer Krankheit verursacht werden. Und wer vielleicht noch nie in einer stationären oder teilstationären Behandlung war, ist dann auch schnell überfordert mit den administrativen Hürden oder Gesprächen mit Versicherern, um überhaupt erstmal zu klären, was von der privaten Krankenversicherung abgedeckt ist und welche Voraussetzungen man für eine Aufnahme in eine Klinik überhaupt erfüllen muss.

    Und was steht einem überhaupt zu? Welche Behandlungen sind abgedeckt? Wie wird man untergebracht? Muss man noch selbst Kosten übernehmen? Fragen über Fragen… Bitte machen Sie sich keine Sorgen, denn genau für die Beantwortung dieser Fragen sind wir da und vor allem übernehmen wir auch gerne vollumfänglich das gesamte notwendige Kostenübernahmeprozedere mit Ihrer Versicherung. Sie sind bei unseren erfahrenen Patientenmanagern in den besten, vertrauensvollen Händen: Bitte kontaktieren Sie uns! Zur ersten schnellen Übersicht haben wir Ihnen aber auch schon mal einige wichtige Fakten  „auf einen Klick“ zusammengestellt.

    • Ihre privaten Krankenversicherungen beteiligen sich entsprechend Ihrer Vertragskonditionen an den Behandlungskosten in unseren Kliniken –  bestenfalls in voller Höhe.
    • Um Sie geplant bei uns aufnehmen zu können, benötigen wir vorab lediglich eine Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung. In Ausnahmefällen kann es sein, dass Sie insbesondere bei der Wahlleistung „Unterkunft“ einen Eigenanteil leisten müssen. Dies hängt von Ihrem Versicherungsumfang ab.
    • Wir unterstützen Sie vollumfänglich beim Antrag auf Kostenübernahme für eine Behandlung in einer unserer Kliniken. Wir benötigen von Ihnen lediglich eine Schweigepflichtentbindung sowie eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit für eine stationäre oder teilstationäre Behandlung durch Ihren niedergelassenen (Fach-)Arzt. Auf Basis eines ärztlichen Vorgesprächs an einem unserer Standorte stellen wir dann für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung.
    • Nach Bewilligung der Kostenübernahme können wir Sie innerhalb weniger Werktage aufnehmen. In Notfällen ist bei Vorliegen einer entsprechenden medizinischen Indikation grundsätzlich auch eine kurzfristige Aufnahme ohne vorherige Kostenübernahmeerklärung der privaten Krankenversicherung möglich.
    • Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen: Bei Aufnahme muss die Volljährigkeit erreicht sein. Nicht behandelt werden bei uns Patienten mit akuten Intoxikationen oder schweren Entzugserscheinungen nach Suchterkrankungen.  Auch Patienten mit dem Risiko der Eigen- bzw. Fremdgefährdung oder mit hoher körperlicher Pflegebedürftigkeit können bei uns nicht aufgenommen werden.

     

    AUCH GUT ZU WISSEN: ABRECHNUNGS­PROZEDERE

    Wir möchten Ihnen von Anfang an ein „gutes Gefühl“ geben und Ihnen vertrauensvoll alle Bedenken nehmen, die Sie vielleicht vor einem Klinikaufenthalt mit sich tragen. Daher möchten wir so transparent und verständlich wie möglich mit Ihnen alle Unsicherheiten zu den Themen Abrechnung, Administratives & Aufnahme sorgsam besprechen. Versicherungsleistungen, -sätze und -gesellschaften können je nach Versicherungsstatus bzw. den vereinbarten Inhalten unterschiedliche Voraussetzungen während des Kostensicherungsverfahrens haben.

    Wir sind sehr erfahren darin, dieses manchmal sehr komplexe Prozedere gemeinsam mit Ihnen und für Sie zu durchlaufen und Ihnen die vollumfängliche Unterstützung anzubieten, die Sie zur Kostensicherung benötigen. Aus diesem Grund beraten wir jeden Interessierten individuell und ausführlich, auch über die spätere Leistungsabrechnung. Vorab zur allgemeinen Info:

    • Die Berechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgt über unsere Tagessatztarife. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Wahlleistungen, z.B. für die Behandlung durch Wahlärzte (Chefarztbehandlung) oder für die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer zu vereinbaren.
    • Die Erstattung dieser Leistungen ist abhängig von den jeweiligen Tarifbedingungen, die Sie mit Ihrem Kostenträger vereinbart haben. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung oder eine Krankenhaustagegeldversicherung haben, kann diese je nach Vertragsgegenstand ggf. auch Unterstützung bei der Kostenübernahme leisten. Vor Aufnahme in eine unserer Kliniken empfehlen wir zu prüfen, in welcher Höhe die Kosten dadurch abgesichert sind.

     

    INFOS ZUM LEISTUNGSPORTFOLIO

    Wir wünschen uns für Sie, dass Sie sich in einer unserer Kliniken voll und ganz auf Ihren Genesungsprozess konzentrieren können! Dafür stellen wir Ihnen alle notwendigen medizinischen, therapeutischen, betreuerischen und versorgungsrelevanten „Hilfsmittel, Hilfegeber & Handwerkzeuge“ zur Verfügung. Und da mehr einfach mehr bringt, haben wir neben den inkludierten Regelleistungen des Versicherers auch noch zahlreiche weitere zusätzliche Libermenta Leistungen mit in unser Angebotsportfolio integriert. Erfahren Sie mehr über das „Mehr“ bei uns:

    Leistungsübersicht


    Häufig gestellte Fragen

    Haben Sie noch weitere Fragen zu unserem Angebot? Wir haben für Sie die häufigsten Fragen aufgelistet und beantwortet. Sollten Sie aber noch weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

    Häufig gestellte Fragen

    Auf einen Blick, mit einem Klick!

    Alle wichtigen Informationen rund um die Themen Aufenthalt, Aufnahmevoraussetzungen, Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten in unseren Kliniken haben wir für Sie zusammengefasst.

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