Die Behandlung in den Libermenta Kliniken ist für Beihilfeberichtige möglich

Beihilfe­berechtigte

Ob vollstationär oder im Rahmen einer tagesklinischen Therapie – in unseren Privatkliniken haben Sie als Beihilfeberechtigter die Möglichkeit, sich für Ihr favorisiertes Therapiesetting zu entscheiden. Aber welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, welche Kosten kommen auf Sie zu und was muss vorab alles geregelt sein? Erfahren Sie mehr über die Aufnahmevoraussetzungen für Sie als Beihilfeberechtigter und über das Kostensicherungsverfahren. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen – unverbindlich & vertraulich!

HILFE FÜR HILFESUCHENDE

Nicht der Versicherungsstatus, sondern der Mensch und seine Erkrankung zählen bei uns – daher behandeln wir jeden Patienten bei uns kompromisslos mit größter Wertschätzung, Sorgfalt und höchstem Respekt! In unseren Privatkliniken für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Sportpsychiatrie erlernen Menschen im akuten seelischen Krisenzustand mit kompetenter ärztlicher und therapeutischer Unterstützung ihren Leidensdruck zu lindern. Im Fokus des Libermenta Behandlungskonzeptes stehen dafür vor allem die verhaltenstherapeutischen und tiefenpsychologischen Therapiemethoden, aber auch vielerlei andere evidenzbasierte und therapieunterstützende Maßnahmen sowie eine Vielzahl weiterer helfender Faktoren, die es Ihnen ermöglichen, Ihren Genesungsweg aktiv & effektiv einzuschlagen.  Von der ersten Kontaktaufnahme an unterstützen wir Sie bei diesem Prozess und vor allem Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zu uns & und durch Ihren Klinikaufenthalt!


GUT ZU WISSEN: AUFNAHMEVO­RAUSSETZUNGEN & KOSTEN

Aufenthalt in einer Privatklinik? Was bedeutet das eigentlich und was kommt da auf mich zu? Kann ich mir das finanziell überhaupt leisten? Bin ich ausreichend versichert? Viele erkrankte Menschen, die sich das erste Mal in einen stationären oder teilstationären Aufenthalt begeben, tragen vor einem anstehenden Klinikaufenthalt oftmals ein großes Sorgenpaket bei diesen Fragestellungen mit sich herum. Zusätzlich zu der ohnehin schon massiven Krankheitsbelastung kommen dann vielleicht noch weitere Angstbelastungen vor administrativen Hürden dazu.

Sicherlich gilt es, solche Hürden vor einer Aufnahme auch zu überwinden – das müssen Sie jedoch keinesfalls alleine, denn wir klären Sie detailliert darüber auf, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie das Kosten- und Abrechnungsverfahren funktioniert und welche Leistungen Sie bei uns erhalten. Aber nicht nur in der Theorie unterstützen Sie unsere erfahrenen Patientenmanager – wir übernehmen auch in der Praxis vollumfänglich das gesamte notwendige Aufnahme- und Kostenübernahmeprozedere mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle. Ob schriftlich, telefonisch oder persönlich – von der ersten Kontaktaufnahme an kümmern wir uns darum, dass Sie sorglos alle Hürden meistern können. Zur ersten schnellen Übersicht haben wir Ihnen auch schon mal einige wichtige Fakten „auf einen Klick“ zusammengestellt:

  • Die Kosten einer stationären oder teilstationären Behandlung werden für Beihilfeberechtigte zwischen der zuständigen Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung aufgeteilt. Die Kosten einer Behandlung in unseren Kliniken orientieren sich an den regionalen Beihilfeverordnungen.
  • Unser Patientenmanagement berät Sie gerne zu den Fragen der Kostenübernahme durch die für Sie zuständige Landes- oder Bundesbeihilfestelle sowie Ihre private Krankenversicherung. Gut zu wissen: In der Regel entstehen keine relevanten finanziellen Eigenanteile bei der Behandlung.
  • Wir unterstützen Sie vollumfänglich beim Antrag auf Kostenübernahme für eine Behandlung in einer unserer Kliniken. Wir benötigen von Ihnen lediglich eine Schweigepflichtentbindung sowie eine Begründung der medizinischen Notwendigkeit für eine stationäre oder teilstationäre Behandlung durch Ihren niedergelassenen (Fach-)Arzt. Auf Basis eines ärztlichen Vorgesprächs an einem unserer Standorte stellen wir dann für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Beihilfestelle sowie bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
  • Nach Bewilligung der Kostenübernahme können wir Sie innerhalb weniger Werktage aufnehmen. In Notfällen ist bei Vorliegen einer entsprechenden medizinischen Indikation grundsätzlich auch eine kurzfristige Aufnahme ohne vorherige Kostenübernahmeerklärung durch Beihilfestelle und private Krankenversicherung möglich.
  • Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen: Bei Aufnahme muss die Volljährigkeit erreicht sein. Nicht behandelt werden bei uns Patienten mit akuten Intoxikationen oder schweren Entzugserscheinungen nach Suchterkrankungen und auch Patienten mit dem Risiko der Eigen- bzw. Fremdgefährdung oder mit einer hohen körperlichen Pflegebedürftigkeit können bei uns nicht aufgenommen werden.

AUCH GUT ZU WISSEN: ABRECHNUNGS­PROZEDERE

Versicherungsleistungen, -sätze und -gesellschaften können je nach Versicherungsstatus bzw. den vereinbarten Inhalten unterschiedliche Voraussetzungen während des Kostensicherungsverfahrens haben. Wir sind sehr erfahren darin, dieses manchmal sehr komplexe Prozedere gemeinsam mit Ihnen und für Sie zu bestreiten und Ihnen die vollumfängliche Unterstützung anzubieten, die Sie zur Kostensicherung benötigen. Daher besprechen wir gerne sorgsam, vertrauens- und verständnisvoll alles rund um die Themen Abrechnung, Administratives & Aufnahme mit Ihnen und beraten Sie individuell und ausführlich, auch über die späteren Leistungsabrechnung. Im Allgemeinen gilt:

  • Die Berechnung der allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgt über unsere Tagessatztarife. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Wahlleistungen, z.B. für die Behandlung durch Wahlärzte (Chefarztbehandlung) oder für die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer zu vereinbaren.
  • Die Erstattung dieser Leistungen ist abhängig von den jeweiligen Tarifbedingungen, die Sie mit Ihrem Kostenträger vereinbart haben. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung oder eine Krankenhaustagegeldversicherung haben, kann diese je nach Vertragsgegenstand ggf. auch Unterstützung bei der Kostenübernahme leisten. Vor Aufnahme in eine unserer Kliniken empfehlen wir zu prüfen, in welcher Höhe die Kosten dadurch abgesichert sind.

INFOS ZUM LEISTUNGSPORTFOLIO

Es ist uns ein großes Anliegen, dass Sie sich in  unseren Kliniken voll und ganz auf sich und ihre Gesundheit konzentrieren können! Dafür stellen wir Ihnen alle notwendigen medizinischen, therapeutischen, betreuerischen und versorgungsrelevanten “Hilfsmittel, Hilfegeber & Handwerkzeuge” zur Verfügung. Und da mehr einfach mehr bringt, haben wir neben den inkludierten Regelleistungen Ihres Versicherers auch noch viele weitere zusätzliche Libermenta “Von-uns-für-Sie”-Leistungen mit in unser Angebotsportfolio integriert. Erfahren Sie mehr:

Leistungsübersicht


Häufig gestellte Fragen

Haben Sie noch weitere Fragen zu unserem Angebot? Wir haben für Sie die häufigsten Fragen aufgelistet und beantwortet. Sollten Sie aber noch weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Häufig gestellte Fragen

Auf einen Blick, mit einem Klick!

Alle wichtigen Informationen rund um die Themen Aufenthalt, Aufnahmevoraussetzungen, Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten in unseren Kliniken haben wir für Sie zusammengefasst.

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