Fribromyalgie

Die Fibromyalgie wurde lange nicht als Krankheit anerkannt, bevor sie im internationalen Klassifikationssystem ICD10 als eigenständige Erkrankung im Kapitel „Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems“ aufgenommen wurde, hier allerdings nur unter den „sonstigen“ und „nicht andernorts klassifizierten“ Erkrankungen. Diese Einordnung ist der fehlenden Objektivierbarkeit im Sinne biologisch eindeutiger Korrelate geschuldet. Für die Diagnose der „Fibromyalgie“ müssen in den vergangenen 3 Monaten mindestens 7 von 19 genau definierten Körperbereichen jeweils auf beiden Körperseiten geschmerzt haben und es müssen zusätzlich noch weitere Symptome wie Konzentrationsprobleme, Erschöpfung, Morgenmüdigkeit, Magenschmerzen oder –krämpfe, Kopfschmerzen und/oder Depressionen vorhanden sein. Im psychiatrisch-psychotherapeutisch-psychosomatischen Kontext wird von Patienten nicht selten über Symptome einer Fibromyalgie geklagt, ohne dass die geforderten Symptome vollzählig vorhanden sind. Hier gilt es, die Patienten als „leidend“ ernst zu nehmen und sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen sorgfältig auszuschließen.

Ist die Diagnose der „Fibromyalgie“ anhand der Kriterien des Klassifikationssystems gesichert, fällt Psychiatern, Psychotherapeuten und Psychosomatikern zumeist die Aufgabe zu, psychotherapeutisch und manchmal auch additiv pharmakologisch zu helfen, da der Einfluss der Psyche auf die Ausprägung und den Verlauf der Fibromyalgie hinreichend gesichert ist.